Fördermittel für Ihre Weiterbildung

 

Aufstiegs-BAföG

Profitieren Sie beim Fernlehrgang und Präsenzkurs Berufsspezialist Sommelier (IHK) vom sogenannten Aufstiegs-BAföG!

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie alters-, einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren beantragen. Sie erhalten sofort 50 % der Förderung als Zuschuss und für den Rest der Fördersumme ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Nach bestandener Prüfung können Sie einen weiteren Antrag auf Erlassung von 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren stellen. Bei Existenzgründung wird Ihnen das Darlehen sogar zu 100 % erlassen.

Wir beraten Sie gerne persönlich! Die wichtigsten Informationen stehen hier zum Download bereit.

Ihr Kontakt

Sabine Kaisers-Rehm

Office IWI

Tel. 02641 912 45 90

Fax. 02641 912 45 92

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Beispiel Berufsspezialist Sommelier (IHK) Präsenzkurs:

Lehrgangsgebühr:                            9.900,00 €
+ Prüfungsgebühr (IHK)                   1.050,00 €
Gesamtkosten:                                10.950,00 €
– 50% Förderung BAföG                  5.475,00 €
Lehrgangsgebühr 2                          5.475,00 €
– 50% KfW Kredit (ind.)                    2.737,50 €
Gesamtkosten für TN                      2.737,50 €*

 

Beispiel Berufsspezialist Sommelier (IHK) Fernlehrgang:

Lehrgangsgebühr:                            4.648,00 €
+ Prüfungsgebühr (IHK)                   1.050,00 €
Gesamtkosten:                                  5.698,00 €
– 50% Förderung BAföG                  2.849,00 €
Lehrgangsgebühr 2                          2.849,00 €
– 50% KfW Kredit (ind.)                    1.424,50 €
Gesamtkosten für TN                      1.424,50 €*

 

(zusätzliche einkommens- und vermögensabhängige Förderung möglich)

*Darlehenszinsen nicht inkludiert

Steuern sparen
Wer für eine Weiterbildung Geld bezahlt hat und Steuern abführt, kann einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Die Steuererklärung bringt Ihnen einen Teil der Kosten zurück. Wir verraten Ihnen wie.

Berufliche Weiterbildung finanzieren

Aufstiegs-BAföG

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch. Die Förderung ist nicht einkommensabhängig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium richtet sich an talentierte und leistungsbereite Fachkräfte unter 25 Jahren, die bereits ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können Fachkräfte bis zu drei Jahre fachliche oder fachübergreifende Weiterbildungen finanzieren. Damit unterstützt das Bundesbildungsministerium junge Menschen, sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung zu qualifizieren und neue berufliche Möglichkeiten bis hin zur Selbständigkeit zu entdecken. Weitere Informationen:

Weiter Informationen finden Sie hier.

Bildungs-, Qualischecks und mehr

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Hier können Sie sich über verschiedene Fördermöglichkeiten informieren:

Gerne beraten wir Sie hierfür ausführlich.

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