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Fördergeld für berufliche Weiterbildung

Förderung für Ihre Sommelier-Ausbildung

Mehr Weinwissen, bessere Beratung und neue berufliche Perspektiven: Für eine Weiterbildung am International Wine Institute können – abhängig von Abschluss, Berufsweg und Wohnort – erhebliche Zuschüsse möglich sein.

Besonders interessant sind das Aufstiegs-BAföG für den Geprüften Berufsspezialisten Sommelier (IHK) sowie Förderprogramme in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Einen Überblick über die möglichen Wege finden Sie unter Sommelier-Ausbildung am IWI .

Bis zu 75 % Entlastung möglich Durch Zuschuss und möglichen Darlehenserlass beim Aufstiegs-BAföG.
Bis zu 1.500 € in Rheinland-Pfalz Über den QualiScheck bei erfüllten Voraussetzungen.
Bis zu 500 € in NRW Über den Bildungsscheck 2.0 bei erfüllten Voraussetzungen.
Weiterbildung passend auswählen

Welcher IWI-Abschluss passt zu Ihrem beruflichen Ziel?

Nicht jedes Förderprogramm passt zu jedem Lehrgang. Entscheidend sind der angestrebte Abschluss, der berufliche Bezug und Ihre persönlichen Voraussetzungen. Am IWI finden Sie Qualifikationen vom Einstieg in die professionelle Weinberatung bis zum öffentlich-rechtlichen IHK-Fortbildungsabschluss.

Wichtig: Eine Weiterbildung ist nicht automatisch förderfähig. Die verbindliche Entscheidung trifft immer die zuständige Förderstelle. Das IWI unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Lehrgangs und stellt verfügbare Lehrgangsinformationen für Ihren Antrag bereit. Bei Fragen können Sie direkt Kontakt mit dem IWI aufnehmen.
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Konkreter beruflicher Nutzen

Sommelier-Weiterbildung für Gastronomie und Weinhandel

Für viele Förderprogramme muss der berufliche Nutzen einer Weiterbildung nachvollziehbar sein. Die Lehrgänge des IWI vermitteln Kompetenzen, die unmittelbar in Beratung, Service, Einkauf, Verkauf und Führung eingesetzt werden können.

Gastronomie und Hotellerie

Sicher beraten und mehr Verantwortung übernehmen

Professionelles Weinwissen verbessert die Qualität der Gästebetreuung und eröffnet neue berufliche Perspektiven im Restaurant, Hotel und F&B-Bereich.

Die Fortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten Sommelier (IHK) verbindet Weinwissen mit Einkauf, Kalkulation, Kommunikation und Management.

  • Weine sicher und verständlich empfehlen
  • Speisen und Getränke professionell kombinieren
  • Weinkarten gestalten und wirtschaftlich kalkulieren
  • Zusatzverkäufe und Servicequalität verbessern
  • Weineinkauf und Lagerhaltung verantworten
  • Teams im Weinservice anleiten
Weinhandel und Vertrieb

Fachkompetenz, die Vertrauen schafft und verkauft

Im Weinhandel zählt die Fähigkeit, Kundenwünsche zu verstehen, Weine einzuordnen und eine überzeugende Empfehlung auszusprechen.

Das IWI bietet passende Qualifikationswege für Weinhandel, Weinberatung und Verkauf .

  • Kundenbedürfnisse schnell und sicher erfassen
  • Weine nach Geschmack, Anlass und Budget empfehlen
  • Hochwertige Produkte überzeugend präsentieren
  • Sortimente fachlich beurteilen und entwickeln
  • Verkostungen und Kundenveranstaltungen durchführen
  • Beratungs- und Verkaufskompetenz dokumentieren
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Fördergeld für den IHK-Abschluss

Aufstiegs-BAföG für den Berufsspezialisten Sommelier (IHK)

Für die förderfähige Fortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten Sommelier (IHK) kann das Aufstiegs-BAföG einen erheblichen Teil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren abdecken.

50 Prozent der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss geleistet. Für den verbleibenden Anteil kann ein Darlehen der KfW genutzt werden.

Nach bestandener Abschlussprüfung können auf Antrag nochmals 50 Prozent des auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallenden Restdarlehens erlassen werden.

Lehrgang auswählen

Sie wählen die IHK-Fortbildung des IWI als Fernlehrgang oder als Präsenzlehrgang in Ahrweiler.

Förderung beantragen

Den Antrag reichen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Aufstiegs-BAföG-Stelle ein.

Prüfung bestehen

Nach erfolgreichem Abschluss kann ein zusätzlicher Erlass auf das noch bestehende Darlehen beantragt werden.

So kann sich die Förderung zusammensetzen

Bestandteil der FörderungAnteil
Nicht rückzahlbarer Zuschuss auf förderfähige Lehrgangs- und Prüfungsgebühren50 %
Verbleibender Anteil, für den ein KfW-Darlehen angeboten werden kann50 %
Möglicher Erlass nach bestandener Prüfung auf den verbleibenden Darlehensanteil50 % des Darlehens
Mögliche dauerhafte Eigenbelastung der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren25 %*

* Vereinfachtes Beispiel bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens und bewilligtem Erlass nach bestandener Prüfung. Maßgeblich sind immer die individuelle Förderentscheidung und die zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen.

Bis zu 75 Prozent Entlastung bedeutet: 50 Prozent der förderfähigen Gebühren können direkt als Zuschuss gewährt werden. Nach bestandener Prüfung kann zusätzlich die Hälfte des verbleibenden Darlehens erlassen werden. Es handelt sich nicht um einen pauschalen 75-prozentigen Sofortzuschuss.
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Regionale Förderprogramme

Sommelier-Weiterbildung in Rheinland-Pfalz und NRW fördern

Neben dem Aufstiegs-BAföG bestehen regionale Programme zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Diese können insbesondere für IWI-Qualifikationen interessant sein, die nicht über das Aufstiegs-BAföG finanziert werden.

Rheinland-Pfalz Bis zu 1.500 €

QualiScheck für berufliche Weiterbildung

Das IWI hat seinen Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler und bietet Interessierten aus Rheinland-Pfalz kurze Wege zu einer professionellen Sommelier-Ausbildung .

Der QualiScheck unterstützt Beschäftigte bei einer individuellen berufsbezogenen Weiterbildung. Er kann insbesondere für Fachkräfte aus Gastronomie, Hotellerie, Weinhandel, Weinbau oder Vertrieb interessant sein.

  • 60 Prozent der förderfähigen Weiterbildungskosten
  • Maximal 1.500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr
  • Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz
  • Beruflicher Bezug oder berufliche Neuorientierung erforderlich
  • Antrag rechtzeitig vor Beginn und Anmeldung stellen

Eine Förderung kann beispielsweise für den Junior Sommelier , den Assistant Sommelier oder eine andere berufsbezogene IWI-Qualifikation infrage kommen.

Vor der Anmeldung prüfen: Der Förderantrag muss grundsätzlich vor der verbindlichen Anmeldung zur Weiterbildung gestellt werden.
Nordrhein-Westfalen Bis zu 500 €

Bildungsscheck 2.0 für Beschäftigte aus NRW

Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt Nordrhein-Westfalen berufsbezogene Weiterbildungen von Personen, die ihren Wohnsitz in NRW haben und die weiteren Förderbedingungen erfüllen.

  • 50 Prozent der anerkannten Weiterbildungsausgaben
  • Maximal 500 Euro Zuschuss
  • Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen erforderlich
  • Beruflicher Nutzen der Weiterbildung muss erkennbar sein
  • Persönliche und finanzielle Voraussetzungen beachten

Für Beschäftigte aus Bonn, Köln, Düsseldorf, Aachen und dem gesamten Rheinland ist das International Wine Institute in Bad Neuenahr-Ahrweiler gut erreichbar.

Aktuelle Bedingungen beachten: Prüfen Sie vor Ihrer Anmeldung den aktuellen Programmstatus, die Einkommensgrenzen und die Antragsfristen direkt auf der offiziellen Seite.
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Fachkräfte entwickeln und halten

Förderung für Restaurants, Hotels und Weinhandelsbetriebe

Eine Sommelier-Weiterbildung stärkt nicht nur einzelne Mitarbeitende, sondern auch Beratung, Servicequalität, Verkauf und wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Betriebs.

Das IWI unterstützt Restaurants, Hotels, Vinotheken, Weinfachgeschäfte, Weingüter, Importeure und Getränkefachgroßhändler bei der Auswahl eines passenden berufsbegleitenden Lehrgangs.

  • Mitarbeitende gezielt für neue Aufgaben qualifizieren
  • Beratungs- und Verkaufskompetenz ausbauen
  • Fachkräfte durch Entwicklungsperspektiven binden
  • Fernlehrgänge mit dem laufenden Betrieb kombinieren
  • Individuelle und betriebliche Förderwege prüfen
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Persönliche Orientierung

Welcher Lehrgang und welches Fördergeld passen zu Ihnen?

Teilen Sie uns kurz mit, welchen beruflichen Hintergrund und welches Weiterbildungsziel Sie haben. Wir helfen Ihnen dabei, den passenden IWI-Abschluss auszuwählen und mögliche Förderwege einzuordnen.

1. Ihr Tätigkeitsbereich Gastronomie, Hotellerie, Weinhandel, Weinbau, Vertrieb oder beruflicher Quereinstieg
2. Ihr Wohn- oder Arbeitsort Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen oder ein anderes Bundesland
3. Ihr Weiterbildungsziel Einstieg, professionelle Weinberatung oder höherer IHK-Fortbildungsabschluss

Sie möchten Ihr Anliegen lieber schriftlich schildern? Nutzen Sie die Kontaktseite des International Wine Institute .

Die Beratung des IWI ersetzt keine verbindliche Förderentscheidung. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die jeweils zuständige Förderstelle.

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Weitere finanzielle Möglichkeiten

Weiterbildungskosten zusätzlich reduzieren

Unterstützung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber beteiligen sich an Lehrgangskosten oder stellen Mitarbeitende für einzelne Unterrichts- und Prüfungstage frei. Sprechen Sie den beruflichen Nutzen und eine mögliche Kostenbeteiligung frühzeitig an.

Steuerliche Berücksichtigung

Beruflich veranlasste Weiterbildungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Dazu können neben Lehrgangsgebühren auch Fahrt-, Übernachtungs- und Lernmittelkosten gehören.

Bildungsurlaub und Freistellung

Abhängig vom Bundesland und von der Anerkennung der konkreten Veranstaltung kann ein Anspruch auf Bildungsfreistellung bestehen. Dieser betrifft die Freistellung von der Arbeit und ist von einer finanziellen Förderung zu unterscheiden.

Bitte lassen Sie steuerliche Fragen von einer Steuerberatung oder der zuständigen Finanzbehörde prüfen. Ob Bildungsfreistellung möglich ist, hängt vom Bundesland, vom Lehrgang und von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab.

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Fragen zur Weiterbildungsförderung

Häufige Fragen

Welche IWI-Ausbildung ist über Aufstiegs-BAföG förderfähig?

Das Aufstiegs-BAföG kommt insbesondere für die Fortbildung zum Geprüften Berufsspezialisten Sommelier (IHK) infrage, da diese gezielt auf eine öffentlich-rechtliche IHK-Prüfung vorbereitet.

Werden Junior Sommelier und Assistant Sommelier gefördert?

Für den Junior Sommelier und den Assistant Sommelier können je nach Wohn- oder Arbeitsort regionale Förderprogramme infrage kommen. Voraussetzung ist in der Regel ein nachvollziehbarer beruflicher Bezug.

Kann ich als Mitarbeiter im Weinhandel eine Förderung erhalten?

Grundsätzlich kann eine Weiterbildung auch für Tätigkeiten im Weinfachhandel, Vertrieb, Einkauf oder bei einem Weingut beruflich begründet sein. Weitere Informationen bietet die Seite Sommelier im Weinhandel .

Muss ich die Förderung vor der Anmeldung beantragen?

Bei vielen Förderprogrammen darf die verbindliche Anmeldung oder der Beginn der Weiterbildung erst nach der Antragstellung erfolgen. Prüfen Sie daher immer zuerst die aktuellen Vorgaben der zuständigen Förderstelle.

Hilft das IWI beim Förderantrag?

Das IWI berät Sie bei der Auswahl des passenden Lehrgangs und stellt Ihnen verfügbare Informationen zu Lehrgang, Kosten, Dauer und Abschluss zur Verfügung. Den eigentlichen Förderantrag stellen Sie bei der zuständigen Förderstelle.

Sie können unverbindlich einen Beratungstermin buchen oder über die Kontaktseite eine Nachricht senden.

Wo finde ich die offiziellen Anträge und Unterlagen?

Die Formulare zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf der offiziellen Formularseite .

Für Rheinland-Pfalz stehen der QualiScheck-Vorab-Check und die Informationen zur Antragstellung bereit.

Für NRW finden Sie die aktuellen Unterlagen auf der offiziellen Seite zum Bildungsscheck 2.0 .

Wie kann ich das IWI direkt kontaktieren?

Sie können direkt einen unverbindlichen Beratungstermin buchen , die Kontaktseite des IWI nutzen oder das Institut unter 02641 912 45 90 anrufen.

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