Fördermittel für Ihre Weiterbildung

 

Aufstiegs-BAföG

Profitieren Sie beim IHK-Sommelier Fernlehrgang vom sogenannten Aufstiegs-BAföG!

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie alters-, einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren beantragen. Sie erhalten sofort 50 % der Förderung als Zuschuss und für den Rest der Fördersumme ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Nach bestandener Prüfung können Sie einen weiteren Antrag auf Erlassung von 50 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren stellen. Bei Existenzgründung wird Ihnen das Darlehen sogar zu 100 % erlassen.

Wir beraten Sie gerne persönlich! Die wichtigsten Informationen stehen hier zum Download bereit.

Ihr Kontakt

Sabine Kaisers-Rehm

Office IWI

Tel. 02641 912 45 90

Fax. 02641 912 45 92

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Beispiel IHK-Sommelier Fernlehrgang:

Lehrgangsgebühr:                           3.192,00 €
+ Prüfungsgebühr   (IHK)                   600,00 €
Gesamtkosten:                                 3.792,00 €
– 50% Förderung BAföG                 1.896,00 €
Lehrgangsgebühr 2                         1.896,00 €
– 50% KfW Kredit                                948,00 €
Gesamtkosten Lehrgang                   948,00 €*

*Darlehenszinsen nicht inkludiert

Steuern sparen
Wer für eine Weiterbildung Geld bezahlt hat und Steuern abführt, kann einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Die Steuererklärung bringt Ihnen einen Teil der Kosten zurück. Wir verraten Ihnen wie.

 

Leitfaden Weiterbildung finanzieren

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Aufstiegs-BAföG

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.

Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch. Die Förderung ist nicht einkommensabhängig.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bildungsprämie

Angestellte und Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, können die Bildungsprämie beantragen. Der Staat zahlt einen Zuschuss von 50 Prozent zu allen Weiterbildungen – maximal 500 Euro. Allerdings dürfen die Antragsteller nicht mehr als 20.000 Euro Einkommen pro Jahr zu versteuern haben. Bei Verheirateten sind es 40.000 Euro. Details findet man auf den Seiten des Bundesbildungsministeriums.

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Die Abkürzung steht für “Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen”. Auch hier übernimmt der Staat 100 Prozent der Kosten. Dazu kann ein Lohnzuschuss kommen. Den Antrag können Geringqualifizierte stellen, die seit vier Jahren nicht mehr in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten, sowie alle Arbeitnehmer, die in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern tätig sind. Ansprechpartner ist ebenfalls die Arbeitsagentur vor Ort.

Aufstiegsstipendium

Diese Option ist interessant für Personen, die ihre Ausbildung sehr gut abgeschlossen haben und ein Hochschulstudium aufnehmen wollen. Denn vom Aufstiegsstipendium müssen Berufstätige nichts zurückzahlen. Pro Monat können sie für ein Vollzeitstudium 670 Euro bekommen, plus 80 Euro Büchergeld. Bei einem berufsbegleitenden Studium sind es einmalig 2000 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass Bewerber ihre Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen haben. Außerdem brauchen sie zwei Jahre Berufserfahrung. Ansprechpartner ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Weiterbildungsstipendium

Gefördert wird nicht nur ein Hochschulstudium, sondern Weiterbildungen vom Handwerksmeister bis zum Intensivsprachkurs. Das Geld muss wie beim Aufstiegsstipendium nicht zurückgezahlt werden. Stipendiaten bekommen maximal 6000 Euro – dazu müssen sie sich an einer Weiterbildung mit einem Eigenanteil von zehn Prozent beteiligen. Bewerber müssen unter 25 Jahre alt sein und besondere Leistungen im Beruf oder in der Ausbildung erbracht haben. Ansprechpartner ist derselbe wie beim Aufstiegsstipendium.

Die Kosten für eine Weiterbildung können von der Steuer abgesetzt werden. Bis zu 1000 Euro erkennt das Finanzamt bei Arbeitnehmern pauschal als Werbungskosten an.

Bildungs-, Quali-, Weiterbildungskurse

Die Regelungen sind von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Gerne beraten wir Sie hierfür ausführlich.

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